Familienrechtlicher Ausgleichsanspruchs nach Obhutswechsel des Kindes

Geltendmachung des familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs durch den bisherigen gesetzlichen Vertreter nach Obhutswechsel des Kindes

Amtlicher Leitsatz:

Im Kindesunterhaltsverfahren ist die Geltendmachung des familienrechtlichen Ausgleichsanspruches durch den bisherigen gesetzlichen Vertreter nach Obhutswechsel des Kindes in der Beschwerdeinstanz zulässig.

OLG Hamburg (3. Familiensenat), Beschluss vom 30.10.2018 – 12 UF 231/13