Volljährigenadoption auch bei intakter Beziehung zu leiblichen Elternteil

Orientierungssatz:

Eine Volljährigenadoption kommt auch bei einer intakten Beziehung des zu Adoptierenden zu wenigstens einem leiblichen Elternteil in Betracht, da diese Art der Adoption ein Nebeneinander von leiblicher und rechtlicher Familie ausdrücklich zulässt. 

OLG Hamburg (2. Familiensenat), Beschluss vom 18.4.2018 – 2 UF 144/17