Durch einen Betreuer zu veräußernde Eigentumswohnung

Amtlicher Leitsatz:

Der einem Betreuer – allein – übertragene Aufgabenkreis „Veräußerung der Eigentumswohnung“ kann diesen berechtigen, einen Erwerber zu bevollmächtigen, schon vor Eigentumsumschreibung das Wohnungseigentum mit einer ausschließlich der Finanzierung des Kaufpreises dienenden Grundschuld zu belasten.

KG, Beschluss vom 6.9.2018 – 1 W 88/18