Amtlicher Leitsatz:
Eine zulässige Beschwerdeeinlegung gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsantrages gegen den Richter erfordert in Familienstreitsachen einen Anwaltsschriftsatz.
OLG Bamberg (2. Zivilsenat), Beschluss vom 2.5.2018 – 2 WF 100/18
Amtlicher Leitsatz:
Eine zulässige Beschwerdeeinlegung gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsantrages gegen den Richter erfordert in Familienstreitsachen einen Anwaltsschriftsatz.
OLG Bamberg (2. Zivilsenat), Beschluss vom 2.5.2018 – 2 WF 100/18