Verwirkung eines Kostenerstattungsanspruches

Amtlicher Leitsatz:

Zu der Frage der Verwirkung eines Kostenerstattungsanspruches, der fünf Jahre nach seiner gerichtlichen Beantragung beschieden wird.

OLG Düsseldorf (8. Senat für Familiensachen), Beschluss vom 8.5.2018 – 8 WF 166/17