Entscheidungsbefugnis über die Kindergartenauswahl abhängig vom Kindeswohl

Amtliche Leitsätze:

  1. Der Wechsel eines Kindergartens nach Eingewöhnung des Kindes in einen Kindergarten entspricht regelmäßig nicht dem Kindeswohl.
  2. Die Kosten einer Sorgerechtsangelegenheit sind grundsätzlich den Kindeseltern hälftig aufzuerlegen.

OLG Hamm (4. Senat), Beschluss vom 25.5.2018 – 4 UF 154/17