Amtlicher Leitsatz:
Zur Anrechnung einer für nicht unbedingt notwendige Anschaffungen ausgegebenen Unterhaltsnachzahlung als fiktives Vermögen bei der Bedürftigkeitsprüfung im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe.
BGH (XII. Zivilsenat), Beschluss vom 20.6.2018 – XII ZB 636/17