Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes

Amtlicher Leitsatz:

Ein Aufenthaltswechsel des Kindes führt nach Art. 16 Abs. 3 KSÜ nicht zum Wegfall eines nach dem Recht des früheren Aufenthaltsorts bestehenden (Mit-)Sorgerechts.

OLG Celle, Beschluss vom 4.6.2018 – 10 WF 86/18