Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine oder mehrere Personen, die rechtsgültige Entscheidungen für Sie treffen dürfen, wenn Sie alltäglich organisatorische Dinge alters- und/oder krankheitsbedingt nicht mehr eigenständig regeln können. Frau Rechtsanwältin Hoffmann (Rechtsanwalt Vorsorgevollmacht Wiesbaden) hilft Ihnen gerne bei der Erstellung.
Vorsorgevollmacht und Generalvollmacht werden oft synonym gebraucht. Der Unterschied zwischen einer Generalvollmacht und einer Vorsorgevollmacht ist letztendlich der, dass die Generalvollmacht sofort Gültigkeit hat, die Vorsorgevollmacht erst mit einem bestimmten Ereignis in Kraft tritt. In der Vorsorgevollmacht ist in der Regel festgelegt, für welche Ereignisse diese wirksam ist.
Ihr Stellvertreter kann grundsätzlich in allen wichtigen und juristisch relevanten Angelegenheiten für Sie aktiv werden – zum Beispiel bei Vermögensangelegenheiten, Gesundheitsfragen oder bei Wohnungsangelegenheiten. Wenn Sie außerdem eine Patientenverfügung erstellt haben, muss der Stellvertreter sich für Ihre Wünsche einsetzen und die Umsetzung des Dokuments einfordern.
Während eine Patientenverfügung Ihre Wünsche und Vorstellungen hinsichtlich medizinischer und pflegerischer Maßnahmen betrifft, bezieht sich die Vorsorgevollmacht auf jene Bereiche, für die gegebenenfalls ein gesetzlicher Vertreter notwendig ist. So ergänzen sich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung optimal – denn die Schwerpunkte der der beiden Dokumente liegen in unterschiedlichen Bereichen (Medizin/Pflege & Recht).
Mit der Vorsorgevollmacht nutzen Sie Ihr Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung. Der große Vorteil liegt darin, dass Sie Ihren gesetzlichen Vertreter selbst bestimmen und dieser sofort rechtskräftig für Sie tätig sein kann. Gerne berät Sie Frau Rechtsanwältin Hoffmann (Rechtsanwalt Vorsorgevollmacht Wiesbaden), und beantwortet Ihre Fragen rund um das Thema Vorsorgevollmacht.