Es gibt viele gute und schlechte Gründe um sich bei einer Erbschaft zu streiten. Häufig kommt es bereits bei der Frage, was überhaupt zum Nachlass gehört, zum Konflikt. Das Gesetz definiert die Erbschaft als das Vermögen des Erblassers, das als Ganzes auf den oder die Erben übergeht. Was genau darunter zu verstehen ist, ist im Einzelfall jedoch häufig nicht leicht zu entscheiden. Frau Rechtsanwältin Hoffmann (Rechtsanwalt Erbschaft Nachlass in Wiesbaden) kann Sie in allen rechtlichen Fragen beraten.
Sowohl im allgemeinen Sprachgebrauch als auch im Gesetzt spricht man sowohl vom Nachlass als auch von der Erbschaft. Unterschiede von praktischer Relevanz zwischen Nachlass und Erbschaft gibt es nicht.
Der Nachlass oder die Erbschaft umfasst alle vererblichen Güter und Rechtspositionen des Erblasers. Dies sind alle Aktiva als auch die Passiva. Der Erbe oder die Erbengemeinschaft rücken in alle Verträge ein, die der Erblasser mit Dritten geschlossen hatte. Dies betrifft beispielsweise die Geschäftsbeziehung zu Banken. Hatte der Erblasser beispielsweise ein Darlehen aufgenommen, ist nunmehr der Erbe zur Rückzahlung nach den vertraglichen Modalitäten verpflichtet. Gleiches gilt für Mietverträge, Telefonverträge oder die Hausratversicherung.
Bestimmte Rechtspositionen sind nach dem Gesetz nicht vererblich und fallen deshalb nicht in den Nachlass. Beispielsweise ein Nießbrauchsrecht erlischt mit dem Tod des Erblassers. Bestimmte Versicherungsverträge, insbesondere Lebensversicherungsverträge, bei denen ein Bezugsberechtigter benannt ist fallen nicht den Nachlass.
Der pflichtteilsrelevante Nachlass ergibt sich aus dem Nettoreinnachlass zuzüglich eines etwaigen Ergänzungsnachlasses. Der Nettoreinnachlass ergibt sich aus der Differenz der Aktiva und Passiva, ein Ergänzungsnachlass kann sich aus Schenkungen des Erblassers ergeben.
Das Thema Erbschaft Nachlass im deutschen Erbrecht ist für Laien nicht immer leicht zu durchblicken. Deswegen ist es ratsam, bei allen Fragen zu Erbschaft und Nachlass die Hilfe eines Anwalts für Erbrecht in Anspruch zu nehmen. Gerne berät Sie Frau Rechtsanwältin Hoffmann (Rechtsanwalt Erbschaft Nachlass in Wiesbaden), und beantwortet Ihre Fragen rund um das Thema Erbschaft und Nachlass.