Beschwerde des Anzunehmenden mit Ziel einer anderen Namensführung

Amtlicher Leitsatz:

Gegen einen die Adoption wie beantragt aussprechenden Beschluss kann der Anzunehmende mit dem Ziel einer anderen Namensführung Beschwerde einlegen.

OLG Koblenz (13. ZivS – 1. FamS), Beschluss vom 28.8.2019 – 13 UF 400/19