Amtlicher Leitsatz:
Eine vorausschauende Betrachtung anhand des zeitlich letzten Einkommensteuerbescheides ist auch bei einer rückwirkenden Feststellung der Voraussetzungen der Familienversicherung hinsichtlich des Einkommens geboten. Einkommensteuerbescheide werden berücksichtigt, wenn sie zu Beginn des maßgebenden Zeitraumes ergangen sind und die vorausschauende Betrachtung tragen können. Sind sie erst nach Erlass des Widerspruchsbescheides ergangen, können sie die gebotene Prognoseentscheidung der Krankenkasse nicht tragen.
LSG Berlin-Brandenburg (9. Senat), Urteil vom 8.5.2019 – L 9 KR 422/17