Amtliche Leitsätze:
1. Zum Vorliegen und zur Abwehr einer Kindeswohlgefährdung bei Zusammenleben einer allein sorgeberechtigten Mutter mit einem wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vorbestraften Lebensgefährten.
2. Die Inanspruchnahme von Maßnahmen der Hilfe zur Erziehung (Kap. 2, Abschnitt 4 SGB VIII) kann nach § 1666 Abs. 3 Nr. 1 BGB auch mit Blick darauf angeordnet werden, dass die eingesetzten Fachkräfte – neben ihrem Unterstützungsauftrag und unabhängig von einem ausdrücklichen „Kontrollauftrag“ – die Funktion haben werden, durch Gewährleistung einer externen Beobachtung der Familie einer Kindeswohlgefährdung entgegenzuwirken.
OLG Karlsruhe (18. Zivilsenat – Senat für Familiensachen), Beschluss vom 13.5.2019 – 18 UF 91/18