Kindesunterhalt: Wegfall der Vollstreckungsbefugnis des vormals legitimierten Elternteils
Amtlicher Leitsatz: Mit dem Eintritt der Volljährigkeit des Kindes kann der vormals legitimierte Elternteil weder wegen eines laufenden Unterhalts noch wegen Unterhaltsrückständen aus der Zeit der Minderjährigkeit des Kindes die …