Kein Umgangsrecht, wenn Großeltern den Erziehungsvorrang der Eltern missachten
Amtliche Leitsätze: 1. Ist zu befürchten, dass die Großeltern den Erziehungsvorrang der Eltern missachten, lässt dies ein Umgangsrecht nach § 1685 Abs. 1 BGB nicht als kindeswohldienlich erscheinen (vgl. BGH, …