Eingriffe in die elterliche Sorg wegen zu erwartender Kindeswohlgefährdung
Amtliche Leitsätze: 1. Eine Kindeswohlgefährdung iSd § 1666 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr festgestellt wird, dass bei der weiteren Entwicklung der …