Voraussetzungen der Anordnung des paritätischen Wechselmodells
Amtliche Leitsätze: 1. Es spricht viel dafür, die vom Bundesgerichtshof formulierten äußerst strengen, schwer zu erfüllenden Anforderungen an die Anordnung des Wechselmodells für ein geeignetes Korrektiv gegenüber den Bedenken zu …