Zurückverweisung ohne Antrag eines Beteiligten bei Fehlen der Kindeswohlprüfung
Amtlicher Leitsatz: Eine Zurückverweisung ohne Antrag eines Beteiligten kann erfolgen, wenn das Familiengericht unzutreffend im vereinfachten schriftlichen Verfahren nach § 155 a Abs. 3 FamFG entschieden hat und daher die …