Genehmigungserfordernis bei Abbruch einer medizinischen Behandlung
Amtliche Leitsätze: 1. Ein Betreuter und nach seinem Tod seine Erben haben grundsätzlich einen Anspruch auf Rechnungslegung des verwalteten Vermögens. Zur Erfüllung kann auf eine abgegebene ordnungsgemäße Schlussrechnung, die gegenüber …