Zuweisung eines Gegenstandes zum Hausrat (hier: Minibagger)
Orientierungssätze: 1. Die Vorschrift des § 1568b Abs. 2 BGB ist auch außerhalb des Hausratsverteilungsverfahrens anwendbar. Die Verteilungsvermutung wirkt auch nach der Veräußerung des Gegenstandes fort. Denn andernfalls könnte der …