Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit eines Ehevertrags
Amtliche Leitsätze: 1. Der durch die Vereinbarung benachteiligte Ehegatte trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Sittenwidrigkeit der Vereinbarung. Dies setzt insbesondere einen umfangreichen Vortrag zu den vorhandenen Altersvorsorge- und …