Verweisung eines Nachlassverfahrens aus wichtigem Grund
Amtliche Leitsätze: 1. Die Verweisung eines Nachlassverfahrens durch das Amtsgericht Schöneberg gemäß § 343 Abs. 3 Satz 2 FamFG ist grundsätzlich für das andere Gericht bindend. 2. Wegen der bindenden …