Einstweilige Einstellung der Vollstreckung aus einem Titel auf Zahlung von Betreuungsunterhalt
Amtlicher Leitsatz: Die einstweilige Einstellung der Vollstreckung aus einem Titel auf Zahlung von Betreuungsunterhalt gemäß § 1615 l BGB findet im Beschwerdeverfahren nicht statt, wenn zu erwarten ist, dass die …