Kostenentscheidung im Vaterschaftsfeststellungsverfahren
Amtlicher Leitsatz: Im Rahmen der gebotenen Ausübung des Kostenermessens darf insbesondere der vom Putativvater nicht ins Blaue hinein, sondern nachvollziehbar erhobene Einwand des Mehrverkehrs während der gesetzlichen Empfängniszeit nicht unberücksichtigt …