Einstweilige Entziehung der elterlichen Sorge
Amtlicher Leitsatz: 1. Der Entwicklung eines jugendlichen Kindes, das sich aus Misstrauen und im Schutz- und Abwehrinteresse dem erzieherischen Einfluss Erwachsener vollständig verschließt und verweigert, droht schwerwiegender Schaden. OLG Brandenburg …