Verpflichtung zur Erklärung der Zustimmung zur gemeinsamen Zusammenveranlagung über die Scheidung hinaus
Amtliche Leitsätze: 1. Die Verpflichtung zur Erklärung der Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung aus § 1353 BGB gilt auch über den Zeitpunkt der Ehescheidung hinaus. 2. Das Risiko eines tatsächlichen Ausfalls …